Seit dem 01.07.2009 versichern die gesetzlichen Krankenkassen wieder Selbstständige! Nur auf Antrag!
Wer bereits Anfang des Jahres als Unternehmer einen sogenannten Wahltarif für Krankentagegeld abgeschlossen hat, muss seinen Versicherungsschutz neu beantragen!
Ihr bisheriger Versicherungsschutz bei der GKV endet automatisch zum 30.06.2009!
Bevor Sie erneut bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Ergänzung beantragen sollten Sie prüfen, ob eine private Krankentagegeld Versicherung nicht sinnvoller ist.
Beispiel GKV Wahltarif:
Neben den nur zeitlich begrenzten Leistungen zählt zudem auch die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeiten (AU) zu den Aufgaben des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen).
Hier ist im Bereich der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und des Krankengeldbezugs zu beurteilen, ob die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit aus sozialmedizinischer Sicht als gerechtfertigt erscheint.
Neben dieser Feststellung – gegen die kein isoliertes Rechtsmittel besteht – steht der MDK auch beratend der Kasse zur Seite, etwa in der Frage, ob bei gewissen Krankheitsbildern nicht eher die Stellung von Reha- oder Rentenanträgen als sinnvoller erscheint, da dieses die Krankenkasse von Krankengeld zu Lasten der Rentenversicherung entlastet.
Konkret:
Stellt der MDK beispielsweise bei einer Kur die voraussichtliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit fest, dann wird in der Regel nur noch für 10 Wochen gesetzliches Krankentagegeld geleistet!
Stellt sich jetzt nur noch die Frage: Haben Sie als Unternehmer überhaupt noch Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Lösung:
Schützen Sie sich vor diesen Fällen! Wählen Sie stattdessen die Krankengeldabsicherung der privaten Krankenversicherer.
Rechnen Sie mit uns! Erstellen Sie sich Ihr individuelles Angebot auf unseren Internet Seiten. Dort vergleichen Sie nicht nur die verschiedenen Versicherer miteinander, sondern können – wenn Sie wollen – auch direkt online Ihren Versicherungsschutz abschließen!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!