Stützstrumpf

Stützstrumpf

Stützstrümpfe dürfen nicht mit Kompressionsstrümpfen verwechselt werden. Sie eignen sich ausschließlich für venengesunde – zur Vorbeugung gegen schwere, müde Beine bei langem Stehen oder Sitzen und auch gegen Reisethrombose. Als Prophylaxemaßnahme werden diese Produkte nicht von den Krankenkassen bezahlt und können bei einer bestehenden Venenerkrankung einen Kompressionsstrumpf auch nicht ersetzen.

  • dienen der Vorbeugung für Venengesunde
  • gegen müde, schwere Beine bei langem Stehen oder Sitzen
  • haben einen geringeren Druck als med. Kompressionsstrümpfe (unter KKL. 1)
  • Stützstrümpfe werden nicht nach RAL GZ 387 geprüft
  • werden nicht vermessen, sondern richten sich nach Schuhgröße oder Konfektionsgröße
  • werden nicht vom Arzt verschrieben
  • Krankenkasse übernimmt die Kosten für Stützstrümpfe nicht
  • in Serie erhältlich
  • werden nur rundgestrickt
  • Sollten nicht bei einer bestehenden Venenerkrankung eingesetzt werden.