Heilpraktiker

Heilpraktiker

Die in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung Heilpraktiker darf jeder führen, der die Heilkunde gewerbsmäßig ausübt, aber keine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut besitzt. Dazu ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich Dies regelt das Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939.

Heilpraktiker verfügen über eine umfassende, medizinische Ausbildung, an derren Abschluss die Überprüfung durch einen Amtsarzt steht.

Gesetze und Verordnungen regeln die Befugnisse eines Heilpraktikers. Diese sind gegenüber  einem Arzt eingeschränkt. So darf ein Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe leisten und keine Infektionskrankheiten behandeln. Auch das Feststellen des Todes oder oder das Röntgen von Patienten sowie die Ausübung der Zahnheilkunde ist ihnen untersagt.

Der Beruf des Heilpraktikers zählt zu den freien Berufen im Sinne des  Einkommensteuergesetzes.

 

 

 

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